WK Bildungsscheck WK Bildungsscheck

WK Bildungsscheck

Mit dem WK-Bildungsscheck fördert die Wirtschaftskammer NÖ das Engagement der Unternehmer/innen finanziell. WK-Bildungsschecks werden jährlich im Juni ausgestellt.

Wie komme ich zum WK-Bildungsscheck?

Der WK-Bildungsscheck wird im Juni an alle aktiven Mitgliedsbetriebe der Wirtschaftskammer Niederösterreich per E-Mail versendet. Falls Sie keine E-Mail erhalten haben oder Ihren Code vergessen haben, können Sie den WK-Bildungsscheck (Code) jederzeit anfordern:
  • Online: Fordern Sie den WK-Bildungsscheck bequem mittels Online-Formular an.
  • Telefonisch: im WIFI-Kundenservice, Tel. 02742 851-20000
 

Wofür kann ich den WK-Bildungsscheck nutzen?

Der Bildungsscheck kann für alle Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen der WIFIs in ganz Österreich eingelöst werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt drei Jahre. Somit können die WK-Bildungsschecks auch „angespart“ werden. Damit ist es möglich, jährlich 100 Euro für die eigene Weiterbildung zu nutzen oder zu warten und dann bis zu maximal 300 Euro auf einmal einzulösen.
 

Wer kann den WK-Bildungsscheck einlösen?

Berechtigt zum Einlösen des WK-Bildungsschecks sind grundsätzlich Firmeninhaber/innen, Gesellschafter/innen, Geschäftsführer/innen, Prokuristinnen/Prokuristen, im Firmenbuch eingetragene Personen sowie Mitunternehmer/innen, Verpartnerte und Kinder sofern eine sozialversicherungsrechtliche Anmeldung im Betrieb gegeben ist.
 

Wie löse ich meinen WK-Bildungsscheck ein?

  • Online bei Kursbuchung: Bei Buchung auf noe.wifi.at geben Sie in den vorgegebenen Feldern Ihre WK-Mitgliedsnummer und den, im E-Mail übermittelten Gutschein-Code ein. Sie bestätigen, dass Sie die Voraussetzungen zum Einlösen erfüllen - und schon wird Ihr Teilnahmebeitrag reduziert.
  • Bei telefonischer Buchung oder Buchung vor Ort geben Sie bekannt, dass Sie den WK-Bildungsscheck einlösen wollen und nennen auch Ihre WK-Mitgliedsnummer. Ein Datenbank-Check gibt Auskunft über Ihr Guthaben und die Einlöse-Berechtigung. Ihr Teilnahmebeitrag wird entsprechend reduziert.


Außerordentliche Wirtschaftsförderung 2021 für Arbeitgeber-Betriebe:

Unternehmer/innen, die Mitarbeiter/innen beschäftigen, erhielten im Juni 2021 einen erhöhten WK-Bildungsscheck im Wert von 300 Euro. Dieser kann bis 30.6.2024 sowohl von Unternehmerinnen und Unternehmern selbst, wie auch von deren Mitarbeiter/innen in Anspruch genommen werden, für die eine sozialversicherungsrechtliche Anmeldung im Betrieb gegeben ist.
 

Zusatzförderung für Mitgliedsbetriebe der Fachgruppe Gastronomie/Hotellerie

Mitglieder der Fachgruppe Gastronomie/Hotellerie der WKNÖ sowie deren Mitarbeiter/innen werden mit einem Guthaben von 200 Euro für WIFI-NÖ-Veranstaltungen im Bereich Tourismus durch die Fachgruppe unterstützt. Ausgenommen sind HACCP-Kurse und Kurse zur Allergenkennzeichnung, Diese Zusatzförderung ist mit dem WK-Bildungsscheck kombinierbar und ein Jahr gültig. Dies gilt nur für die ersten 50 Anmeldungen!